7.08.2009
Grünes Licht für LFGB-Norm
Der Streit zwischen Bund und Ländern um die Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) ist beigelegt. Der Bundestag bestätigte den zuvor vom Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss.
Gemäß der Einigung dürfen die zuständigen Behörden bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht künftig schneller als bisher die Namen von Unternehmen bekanntgeben, wenn sie zuvor eine Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit vorgenommen haben. Nachdem Bund und Länder ihren Streit beigelegt haben, steht auch der in der LFGB-Novelle vorgesehenen Wiederzulassung von tierischen Fetten für die Verfütterung an Nichtwiederkäuer nichts mehr im Wege.